Preise / Gastaufnahmevertrag

 Bitte beachten Sie Ihren Gastaufnahmevertrag für das Wildbachhäusl in Bad Wiessee:

 

GASTAUFNAHMEVERTRAG

(Auszug aus dem Gastgeberverzeichnis  der Tegernseer Tal Tourismus GmbH )

1.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt wurde, auch wenn eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war. 

2.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag  abgeschlossen ist.

3.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, das sind bei  Ferienwohnungen 10 % des Mietpreises.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Objektes hat der Gast somit 90 % des Wohnungspreises zu zahlen.

4.

Abbestellfristen sind nicht vorgesehen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

5. 

Der Gast wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten  Mietzinses befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht, z.B. Urlaubssperre, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Tod usw. oder Gründe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, z.B. schlechtes Wetter, Nichtgefallen des Objektes.

6.

Der Vermieter ist bei einer Abbestellung nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

7.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Wir empfehlen:

Gegen die Risiken aus dem Gastaufnahmevertrag können Sie sich durch den Abschluss einer

Rücktritts-Versicherung

absichern.

Impressum Datenschutz

Ferienwohnungen Wildbachhäusl
Hermann und Monika Ertle · Prinzenruhweg 34 · 83707 Bad Wiessee · Tel. 08022-82506 · Fax 82506 · info @ wildbachhaeusl.de